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Die deutsche Sozialversicherung


deutsche SozialversicherungAls eines der ältesten Sozialstaaten hat Deutschland auch eines der leistungsstärksten Sozialsysteme. Durch die Sozialversicherung sichert der Staat seine Bürger gegen Risiken wie Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit ab.
Die Sozialversicherung basiert auf zwei wesentlichen Prinzipien und den fünf sogenannten Zweigen des Sozialversicherungssystems.

Prinzipien

Das erste Prinzip ist das Prinzip der Versicherungspflicht. Die besagt, dass die Sozialversicherung in Deutschland für jeden Bürger verpflichtend ist.
Das zweite Prinzip der Solidarität beinhaltet, dass je nach Einkommenshöhe, alle Versicherten in die Versicherung einzahlen. Auch jene, die keine Leistung in Anspruch genommen haben. Auf diese Weise können die Bürger, die Leistungen in Anspruch nehmen, durch die anderen abgesichert werden.


Fünf Zweige

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die Krankenversicherung gewährleistet die Gesundheit der Bürger und unterstützt sie dabei diese im Falle von Krankheiten wieder herzustellen. Sie übernimmt die Kosten von Arztbesuchen und Arzneimitteln. In diesem Fall empfehlen wir die Gesetzliche Krankenversicherung der DAK Gesundheit.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Die Unfallversicherung sichert die Bürger bei Arbeitsunfällen ab und leistet bei der Gesundheitsversorgung sowie bei notwendigen Umschulungen.
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt den Versorgungsbedarf von Pflegebedürftigen und entlastet dabei die Krankenversicherung.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Die Rentenversicherung sichert die Bürger gegenüber den Risiken der Berufs- und Erwerbsfähigkeit, des Todes und des Alters ab.
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung greift im Falle der Arbeitslosigkeit. Sie gewährleistet die Zahlung von Arbeitslosengeld, unterstützt die Versicherten bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche und der Wiederaufnahme einer neuen Arbeitsstelle.

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