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Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte


Aufenthaltserlaubnis ArbeitenSie haben ein konkretes Stellenangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland erhalten und möchten dieses gerne annehmen? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen. Diese wird für maximal vier Jahre erteilt. Ist Ihr Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Frist auf diesen Zeitraum angepasst. Nach Ablauf der vier Jahre haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und so einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie haben Familie, die Sie gerne zu sich nach Deutschland holen möchten? Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte ist dies möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge.

VoraussetzungenVoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte erhalten zu können:

  • Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung (beruflich oder akademisch)
  • Anerkennung Ihrer Qualifikation
  • Nachweis über das Jobangebot eines Arbeitsgebers in Deutschland in Ihrem Qualifikationsbereich
  • Bei Personen über 45 Jahren: Nachweis über Bruttojahresgehalt in Höhe von mind. 45.540 € oder Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung

BeantragungsverfahrenBeantragungsverfahren

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte ist die Ausländerbehörde der Stadt in der Sie wohnen zuständig. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Ausländerbehörde. In der Regel sind dies jedoch folgende:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der Anmeldung entsprechend Ihres Wohnortes
  • einen gültigen Reisepass
  • Finanzierungsnachweis für die Dauer Ihres Aufenthalts
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren eine Bearbeitungszeit von ca. vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen kann.


Thema: Visum für Deutschland



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