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Visum für Deutschland


Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten als Fachkraft einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen? Dann müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland zunächst Ihre Qualifikation anerkennen lassen und anschließend ein Visum beantragen.
Angehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA benötigen vor Ihrer Einreise kein Visum und müssen lediglich vor Aufnahme Ihrer Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige der EU-/EFTA Staaten haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland und müssen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nationales Visum

Nationales VisumMit dem Nationalen Visum können Sie als Angehöriger eines Drittstaates in Deutschland einreisen, wenn Sie unter anderem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Ziel haben. Dabei ist das Visum vorerst auf drei Monate befristet.
In dieser Zeit, haben Sie dann die Möglichkeit den Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche, zum Arbeiten für Fachkräfte oder zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beantragen.

Überblick Nationales Visum

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Aufenthaltserlaubnis zur ArbeitsplatzsucheSie möchten in Deutschland arbeiten, finden aus dem Ausland jedoch keine passenden Stellenangebote? Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche haben Sie als qualifizierte Fachkraft die Möglichkeit direkt in Deutschland nach einem Job zu suchen. Sie wird maximal für sechs Monate erteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen.
Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen. Als Angehöriger eines Drittstaates müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland zunächst ein Visum beantragen.

Überblick Visum zur Arbeitsplatzsuche

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für FachkräfteSie haben ein konkretes Stellenangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland erhalten und möchten dieses gerne annehmen? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen. Diese wird für maximal vier Jahre erteilt. Ist Ihr Arbeitsvertrag auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Frist auf diesen Zeitraum angepasst.
Nach Ablauf der vier Jahre haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und so einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie haben Familie, die Sie gerne zu sich nach Deutschland holen möchten?

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationSie haben im Ausland eine berufliche oder akademische Ausbildung abgeschlossen, jedoch wurde in Deutschland festgestellt, dass Ihnen weitere Qualifikationen für die volle Anerkennung in Deutschland fehlen? Dann haben Sie die Möglichkeit verschiedene Qualifizierungsprogramme in Deutschland zu besuchen, um die notwendigen Fähigkeiten für die vollwertige Anerkennung zu erlernen.
Dafür müssen Sie zunächst die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen.

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Niederlassungserlaubnis

NiederlassungserlaubnisDie Frist Ihrer Aufenthaltserlaubnis läuft bald ab, doch Sie möchten dauerhaft in Deutschland bleiben?
Dann haben Sie die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Diese ist unbefristet und ermöglicht es Ihnen gemeinsam mit Ihrer Familie unbeschränkt in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Niederlassungserlaubnis

Liste Auslandsvertretungen

Wir haben Ihnen eine Liste der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Ihren Heimatländern zusammengestellt:

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Thema: Visum für Deutschland



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