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Visum zur Arbeitsplatzsuche: Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche


Aufenthaltserlaubnis zur ArbeitsplatzsucheSie möchten in Deutschland arbeiten, finden aus dem Ausland jedoch keine passenden Stellenangebote? Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche haben Sie als qualifizierte Fachkraft die Möglichkeit direkt in Deutschland nach einem Job zu suchen. Sie wird maximal für sechs Monate erteilt.
Bitte beachten Sie, dass Sie während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie dann einen Aufenthaltstitel zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen. Als Angehöriger eines Drittstaates müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland zunächst ein Visum beantragen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten zu können:

  • Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung (beruflich oder akademisch)
  • Anerkennung Ihrer Qualifikation
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, mind. Sprachniveau B1
  • Nachweis über finanzielle Sicherheit für die Dauer Ihres Aufenthalts (z.B. durch ein Sperrkonto)

Beantragungsverfahren

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ist die Ausländerbehörde der Stadt in der Sie wohnen zuständig. Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Ausländerbehörde. In der Regel sind dies jedoch folgende:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der Anmeldung entsprechend Ihres Wohnortes
  • einen gültigen Reisepass
  • Finanzierungsnachweis für die Dauer Ihres Aufenthalts
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer dabei zwischen vier bis acht Wochen dauern kann.


Thema: Visum für Deutschland



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